Radwege-Zwang

Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dürfen Kommunen Fahrradfahrer nur in besonderen Fällen zwingen, Radwege zu nutzen – und zwar dann, wenn die Nutzung der Straße das normale Risiko des Straßenverkehrs „erheblich übersteigt“. Die runden blauen Verkehrsschilder, die die Radler von der Fahrbahn auf die Radwege zwingen sollen, dürfen somit an übersichtlichen Straßen nicht einfach so aufgestellt werden.